Sie wollen heiraten – herzliche Gratulation!
Gerne können Sie in der schönen Kirche von St. Ulrich heiraten!
Hier haben wir Ihnen einige Informationen zur kirchlichen Hochzeit zusammengestellt:
Voraussetzungen für eine kirchliche Trauung:
- Notwendige Disposition: z.B. (freiwillige) Absicht zum Sakramentenempfang; (kirchenrechtlicher) Ledigenstand; wenigstens ein röm – kath. Partner; usw.
- Besuch eines sogenannten Eheseminares und ein Brautleutegespräch mit dem Pfarrer
- Anmeldung (spätestens 6 Wochen vor der beabsichtigten Eheschließung) zur Aufnahme des Trauungsprotokolls; entweder in der Wohnpfarre der Braut oder des Bräutigams; auf jeden Fall in der Wohnpfarre des röm. – kath. Partners, falls nicht beide röm. – kath. sind.
DOKUMENTE (der Brautleute) für die ANMELDUNG:
- Taufscheine und Geburtsurkunden
- evtl. Personalausweise bzw. Meldezettel
- Bei Vor – Ehe(n): Trauungsnachweis(e) (Heiratsurkunde, kirchl. Trauungsschein)
Nachweis(e) der gelösten Ehe(n) (Todesurkunde, Scheidungsurteil)
Die Feier der Trauung erfolgt nach Wunsch der Brautleute in der Kirche, die sie sich ausgesucht und mit der sie den Trauungstermin vereinbart haben – gerne auch in St. Ulrich!
Die Zeremonie hat zur Grundlage das kirchliche Trauungsritual, wobei in einem vorausgehendem Gespräch mit den Trauenden (Priester, Diakon als offizielle Zeugen der Kirche; die Sakramentenspender sind die Brautleute selber) einzelne Details (verschiedene Möglichkeiten der Mitgestaltung der Feier) festgelegt werden können.
