Voraussetzungen für eine kirchliche Trauung:

* Notwendige Disposition: z.B. (freiwillige) Absicht zum Sakramentenempfang; (kirchenrechtlicher) Ledigenstand; wenigstens ein röm – kath. Partner; usw.

* Besuch eines sogenannten Eheseminares und ein Brautleutegespräch mit dem Pfarrer

* Anmeldung (spätestens 6 Wochen vor der beabsichtigten Eheschließung) zur Aufnahme des Trauungsprotokolls; entweder in der Wohnpfarre der Braut oder des Bräutigams; auf jeden Fall in der Wohnpfarre des röm. – kath. Partners, falls nicht beide röm. – kath. sind.

 

DOKUMENTE (der Brautleute) für die ANMELDUNG:

* Taufscheine und Geburtsurkunden

* evtl. Personalausweise bzw. Meldezettel

* Bei Vor – Ehe(n): Trauungsnachweis(e) (Heiratsurkunde, kirchl. Trauungsschein)

Nachweis(e) der gelösten Ehe(n) (Todesurkunde, Scheidungsurteil)

 

Die Feier der Trauung

Sie erfolgt nach Wunsch der Brautleute in der Kirche, die sie sich ausgesucht und mit der sie den Trauungstermin vereinbart haben.

Die Zeremonie hat zur Grundlage das kirchliche Trauungsritual, wobei in einem vorausgehendem Gespräch mit den Trauenden (Priester, Diakon als offizielle Zeugen der Kirche; die Sakramentenspender sind die Brautleute selber) einzelne Details (verschiedene Möglichkeiten der Mitgestaltung der Feier) festgelegt werden können.

 

Der Trauungsschein:

Als kirchenamtlicher Nachweis der erfolgten Trauung kann ein Trauungsschein vom röm. – kath. Trauungspfarramt ausgestellt werden.

Er ist ein Auszug aus der Trauungsmatrik (Trauungsbuch).